Umschuldung von Krediten organisieren
Posted by Individueller-Kredit.com Redaktion on September 9th, 2009Der Abschluss eines Kredites bindet Menschen oft über viele Jahre. Wenn jedoch die Zinsen sinken, sind viele Kreditnehmer bestrebt, einen vorhandenen Kredit vorzeitig zurückzuzahlen und umzuschulden. Bei der Umschuldung von Krediten müssen jedoch verschiedene Kündigungsfristen beachtet werden. Lediglich Dispositionskrediten und Rahmenkredite, die variabel vereinbart werden, können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist umgeschuldet werden. Bei diesen Darlehen kann also ein günstigerer Ratenkredit gesucht und abgeschlossen werden. Mit der Auszahlungssumme, die idealerweise direkt auf das Girokonto, auf dem der Dispositionskredit eingerichtet wurde, überwiesen wird, kann der Kredit dann sofort umgeschuldet werden.
Eine etwas längere Kündigungsfrist muss hingegen bei Ratenkrediten eingehalten werden. Üblicherweise können Kreditnehmer diese Kredite innerhalb der ersten sechs Monate nach Vertragsunterzeichnung nicht gekündigt werden, im Anschluss daran weisen die meisten Verträge eine dreimonatige Kündigungsfrist auf. Bevor der bestehende Kredit jedoch gekündigt wird, sollte der neue Vertrag abgeschlossen werden. Schließlich wird der Kreditzins anhand der persönlichen Bonität berechnet, die sich jederzeit verändern kann. Dabei sollte man sich nicht auf die im Kreditvergleich benannten Zinssätze stützen, denn hier werden lediglich die niedrigsten Zinssätze der Bank angegeben. Anhand verschiedener Faktoren wie Einkommen, Vermögen und Beschäftigungsdauer kann sich dieser Zins individuell verändern. Alternativ können Kredite von Banken mit bonitätsunabhängiger Zinsberechnung genutzt werden.
Wurde der neue Kreditvertrag abgeschlossen, kann jetzt der vorhandene Kredit gekündigt und nach Ablauf der Kündigungsfrist zurückgezahlt werden.
Auch bei Baufinanzierungsdarlehen sind Umschuldungen sehr beliebt. Aufgrund der höheren Darlehenssummen lohnen sich Umschuldungen in diesem Bereich bereits bei nur kleinen Zinsunterschieden von 0,2-0,5% p.a. Allerdings kann die Umschuldung bei Baufinanzierungen während der Zinsbindungsfrist nur durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen. Dabei sollte berechnet werden, ob die Zinsersparnis tatsächlich höher als die Vorfälligkeitsentschädigung ist. Ist dies der Fall, kann der neue Kredit abgeschlossen und gleichzeitig der bestehende Kredit gekündigt werden. In den meisten Fällen übernimmt die neue Bank dann die Überweisung des Ablösebetrages, so dass sich Kreditnehmer um nichts kümmern müssen. Auch die Übertragung der vorhandenen Grundschuld übernehmen die Banken untereinander, die Kosten hierfür trägt allerdings der Kreditnehmer.
Um Baudarlehen nicht kündigen zu müssen oder um die Vorfälligkeitsgebühren sparen zu können, sind Forward-Darlehen eine gute Alternative. Sie können bereits heute abgeschlossen werden, die Auszahlung wird jedoch in die Zukunft verschoben. Forward-Darlehen können bis zu fünf Jahre vor dem Ablauf der Zinsbindung vereinbart werden, um das heute niedrige Zinsniveau zu nutzen. Nach Ablauf der vereinbarten Forward-Zeit wird die Bank dann wiederum die Überweisung des Kreditbetrages an die bisher finanzierende Bank übernehmen und das Darlehen ablösen.
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Tags: Forwarddarlehen, Kreditablösung, Umschuldung