Geduldete Kontoüberziehung
18. September 2009 # Alles über Kredite
Kontoüberziehung © Marcel Paschertz - Fotolia
Bei einem Dispokredit hat der Bankkunde einen vertraglich festgelegten Anspruch auf Inanspruchnahme und Auszahlung der finanziellen Mittel in einem bestimmten Rahmen und zu den vorher festgelegten Konditionen. In er Regel eine teure Angelegenheit und daher nur bei kurzzeitigen finanziellen Engpässen sinnvoll. Ein solcher Anspruch besteht bei der geduldeten Überziehung des Kontos weder für die Höhe noch für die Duldung. Das bedeutet, duldet eine Kreditinstitut einmal eine solche Überziehung, so entsteht daraus nicht automatisch ein Anspruch darauf, das Konto auch weiterhin oder wiederholt über den vereinbarten Kreditrahmen hinaus belasten zu können. Dies ist immer eine Kulanzentscheidung des jeweiligen Kreditinstitutes. Darüber hinaus kann die Bank eine baldige Rückführung des geliehenen Betrages verlangen.
Ausnahmen bilden Duldungen über einen Zeitraum von drei Monaten hinaus. Hier kann davon ausgegangen werden, dass die Bank stillschweigend einer neuen Kreditvereinbarung zugestimmt hat. Sie hat dann ihren Kunden über den Jahreszins, die Kosten und die jeweiligen Änderungen zu informieren. Die meisten Banken nehmen eine kurzfristige Überziehung in Kauf, wenn es sich dabei um Abbuchungen handelt. Eine Auszahlung von Bargeld dagegen wird abgelehnt. Ausgeschlossen ist die geduldete Kontoüberziehung bei reinen Guthabenkonten. Hier wird die Bank mit einer Rücklastschrift reagieren.
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Schlagwörter zu diesem Artikel: Dispo, Kontoüberziehung, Kreditlinie, Rücklastschrift
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